Die berufsbezogene Impfpflicht verschärft den Notstand im Gesundheitswesen

NACHDENKSEITEN 24.06.2022

“Derzeit sorgt eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts bundesweit für viel Aufsehen. Aus dem Beschluss vom 13. Juni 2022 geht hervor, dass Gesundheitsämter vom Pflegepersonal keine Impfnachweise durch Verwaltungsakte verlangen dürfen. Geklagt hatte eine Zahnarzthelferin aus Flensburg. Wie sie erhalten seit mehreren Wochen viele Arbeitnehmer aus dem Gesundheitswesen verschiedene Schreiben, in denen die jeweilige Behörde auf die berufsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März verweist. Die Angeschriebenen haben den Nachweis in den meisten Fällen nicht erbracht. Das gilt selbst für jene, die seit dem Stichtag als genesen gelten. Nach gesetzlichen Vorgaben hätten sie „einen wirksamen Schutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ dem Arbeitgeber vorlegen müssen. Wer dem nicht nachgekommen ist, wird nun in den Briefen vom Gesundheitsamt aufgefordert, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Von Eugen Zentner.”

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